Zeitrahmen des Probebetriebs zur Betriebsführung des Zeittunnels

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2020 sowie den Rat der Stadt Wülfrath am 23.06.2020

Antrag: Zeitrahmen des Probebetriebs zur Betriebsführung des Zeittunnels durch den zukünftigen Träger neu definieren

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Panke,

die Fraktion DIE LINKE bittet nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2020 und des Rates der Stadt Wülfrath am 23.06.2020 zu nehmen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Rat der Stadt Wülfrath möge beschließen, den Zeitrahmen des Probebetriebs zur Betriebsführung des Zeittunnels neu zu definieren.

Begründung:
Der Betriebsführungsvertrag wurde mit dem zukünftigen Träger abgestimmt und die Übergabe der Betriebsführung sollte am 1. Juni erfolgen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen derzeit alle Lebensbereiche „auf den Kopf“. Insofern ist gerade in diesen schwierigen Zeiten, die
Übernahme des Zeittunnelbetriebs mit vielfältigen Problemen behaftet. Die Öffnung von kulturellen Einrichtungen ist derzeit zwar Gespräch, aber wann Museen den Normalbetrieb wieder aufnehmen können, ist nicht absehbar. Daher ist der Zeitpunkt, die Betriebsführung in die Hände des neuen Trägers zu geben und gleichzeitig den Probebetrieb für maximal ein Jahr durchzuführen, nicht zielführend. Der einjährige Probebetrieb sollte daher ab dem Tag in Kraft treten, an welchem die sich in Gründung befindende Genossenschaft den Zeittunnel unter normalen Bedingungen (gesicherte Öffnungszeiten und Hygienemaßnahmen, die einen geregelten Betrieb erlauben) führen kann.

Für die Fraktion DIE LINKE
Ilona Küchler

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